Ist GEMA-freie Musik kostenlos?

Videoproduktion Cornelius Pfannkuch aus Frankfurt

Die Themen Musik-Nutzungsrechte und GEMA werfen immer wieder Fragen auf, die ich nach bestem Wissen und Gewissen beantworten möchte.
Die nachfolgenden Informationen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar, sie geben lediglich einen praxisnahen Einblick in das Themengebiet. Bei konkreten Fragen sollte immer ein fachkundiger Rechtsanwalt konsultiert werden.

Film + Musik = ein neues Werk

Wenn ich für mein Filmprojekt eine Musik verwende entsteht im juristischen Sinne eine Werksverbindung, das heißt, das gedrehte und geschnittene Filmmaterial wird mit einem vorhandenen Musikstück kombiniert und erhält dadurch eine neue Aussage: es entsteht ein neues Werk.

An diesem Werk haben alle Beteiligten Rechte, die zum Gelingen dieses Werkes in besonderem Maße beigetragen haben: Darsteller, Texter, Sprecher, Grafiker, Autor, Kameramann, Videoeditor, Produktionsfirma und so weiter.

Im Falle der Musik ist das in erster Linie der Autor/Komponist, aber auch die Texter, Sänger, Musiker und Tonmeister haben Leistungsschutzrechte.

Was bedeutet GEMA-frei?

Die GEMA ist eine in Deutschland tätige Interessenvertretung für Musikschaffende. Die GEMA nimmt treuhändisch für ihre angeschlossenen Mitglieder die Interessen in Hinblick auf die mechanische Vervielfältigung und die Aufführung der Werke war. Ob man sich als Komponist der GEMA anschließt ist eine frei Entscheidung. Je erfolgreicher und bekannter der Autor ist, desto sinnvoller ist für ihn die Mitgliedschaft in der GEMA.
Wenn der Autor/Komponist Mitglied der GEMA ist, dann sind auch GEMA-Gebühren fällig.
Die Verwendung von GEMA-freier Musik bedeutet nur, dass keine Gebühren für die Aufführung und Vervielfältigung zu entrichten sind, weil alle am Werk Beteiligten nicht Mitglied der GEMA sind.

Wenn aber GEMA-pflichtige Musik verwendet werden soll, wie hoch sind dann die GEMA-Gebühren?
Für den klassischen Produkt- oder Imagefilm ist bei GEMA der Tarif T-W-AV meist der richtige. Je angefangene Musikminute sind 37,50 Euro fällig für die Vervielfältigung und weitere 37,50 für die öffentliche Zugänglichmachung im Internet (zzgl 7% Umsatzsteuer).

Über diese Rechte hinaus gibt es aber noch weitere Rechte, die abgeklärt werden müssen. Das wichtigste ist das Nutzungsrecht.

Vorsicht! Musik-Nutzungsrecht!

Die Intension eines Komponisten / Sängers / Musiker bei der Schaffung eines Werkes ist in den meisten Fällen ein künstlerischer Ausdruck seiner Gedanken und Ideen.
Als Queen das Werk „We will rock you“ veröffentlicht hatte, war es nicht die Absicht, dass es auch mal für einen OBI-Werbespot verwendet werden könnte.
Wenn eine Werbetreibender durch das Musikstück von Queen Geld verdienen will, dann ist es auch verständlich, dass der Autor  sein Einverständnis zu dieser Idee gibt und davon auch finanziell profitiert.  Es ist nicht in jedem Fall anzunehmen, dass ein Musiker begeistert ist von der Idee, dass seine Musik in Verbindung mit einem Unternehmen, einem Produkt oder einer Partei/Verein gebracht wird.
Grundsätzlich liegt es immer in der Entscheidungsgewalt des Autors, ob seine Musik in Zusammenhang mit einem kommerziellen Interesse gebracht werden soll und darf.
Das Recht, ein Musikstück nutzen zu dürfen, kann nur der Autor beziehungsweise der Inhaber der Nutzungsrechte geben. Die GEMA nimmt diese Interessen nicht war!
Nutzungslizenzen sind in der Regel zeitlich, räumlich und auf bestimmte Medien befristet und sind in den meisten Fällen beim Musikverlag einzuholen, der die Rechte in dieser Angelegenheit aller am Werk Beteiligten vertritt.

Weiterhin muss geklärt werden, ob das Werk auch bearbeitet, gekürzt, verlängert oder geändert werden darf. Dieses Recht ist keineswegs selbstverständlich, weil eine Bearbeitung den Charakter des Werkes erheblich verändern kann.

Die Nutzung GEMA-freier Musik ist nicht kostenlos!

Nicht relevant: das Urheberrecht

Das Urheberrecht liegt beim Autor/Komponist und ist nicht übertragbar!. Für die kommerzielle Nutzung in Filmprojekten ist der Erwerb des Urheberrechts irrelevant. Niemand möchte behaupten oder eine Nutzen daraus ziehen, dass er der Urheber des Werkes ist. Der Auftraggeber eines Filmprojektes ist primär an der Wirkung und Stimmung oder auch der Popularität für seinen Film interessiert. Die Einräumung des Nutzungsrechtes ist der wesentliche erste Schritt bei der kommerziellen Verwendung von Musik.

Das Urheberrecht geht im Falle des Todes des Autors auf dessen Rechtsnachfolger über und erlischt nach 70 Jahren. Für Puccinis „Nessun Dorma“ in der Aufführung von Luciano Pavarotti brauche ich keine Nutzungsrechte beim Komponist einzuholen, wohl aber vom Interessenvertreter der Ausführenden: dem Musikverlag

Tipp: Produktionsmusik

Produktionsmusik

Um dem Bedarf in der Filmproduktion gerecht zu werden und Rechtssicherheit bei der Verwendung von Musik zu gewährleisten, bieten spezialisierte Verlage Produktionsmusik beziehungsweise Archivmusik an. Dort kann man Lizenzen erwerben, die von der Nutzungsart und der Länge der verwendeten Musik abhängig ist. Die Preisberechnungsmodell sind je nach Verlag sehr unterschiedlich und entwickeln sich immer weiter, weil die Marktbedürfnisse sich geändert haben.

Manche Verlage bieten auch gemafreie Produktionsmusik an. Die Auswahl an Musikstücken ist aber geringer, weil viele Musiker die Vorteile der GEMA für sich erkannt haben. Andererseits ist die Nachfrage nach gemafreier Produktionsmusik stark steigend, weil die Lizensierungsvoraussetzungen immer unüberschaubarer werden.
Die „Haltbarkeit“ von Videos wird immer kürzer und der Einsatzzweck immer weniger vorhersehbar.

Die Bereitschaft, Geld auszugeben für Musik, die ohnehin nur im Hintergrund des Videos läuft, nur einmal eingesetzt wird und deren Verbreitung eventuell gar nicht kontrollierbar ist,  ist nicht sonderlich groß. In dem Dilemma von moralischen Prinzipien, der Achtung vor dem Künstler, dem Wert der Musik und dem Produktionsbudget steht jeder Nutzer.

Eine Auswahl von Anbietern, mit denen ich gelegentlich zusammenarbeite:

https://www.proudmusiclibrary.com/de/home/http://dna-musik.com/company/http://www.soundtaxi.net/https://audiojungle.net/https://www.sonoton.de/

Mein Film auf Youtube

Das Kopieren von Musik für rein private Zwecke ist rechtlich unbedenklich. Das Hochladen von Filmen auf die Youtube-Plattform dient zur Veröffentlichung und ist deshalb nicht privat. In der Unternehmenskommunikation ist daher wichtig, über die notwendigen Rechte für Bild und Ton zu verfügen, weil der Zweck nicht privat ist. Das gilt für jede Art der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und ist nicht bei Youtube gesondert geregelt.

Youtube-Sperre


In dem seit 21010 andauernden Rechtsstreit zwischen Youtube und der GEMA geht es unter anderem um unterschiedlich Auffassungen, wer für den Inhalt der Videos verantwortlich ist. Die GEMA sieht den Streamingdienst als Sender (Content-Provider) und fordert eine Vergütung für ausgestrahlte Musik aus GEMA-Repertoire. Youtube sieht sich hingegen lediglich als Hosting-Platform und damit für die Inhalte der User nicht zuständig.
Wer GEMA-pflichtigen Inhalt für sein Filmprojekt verwendet und dieses auch entsprechend anmeldet, hat keine Beeinträchtigungen aus diesem Rechtsstreit zu befürchten.

Fazit:

Wenn Sie im Internet lesen „Musik GEMA-frei und kostenlos downloaden“, dann bedeutet es nicht, dass die Musik kostenfrei verwendet werden darf, jedenfalls nicht für die kommerzielle Nutzung! Nur der Download an sich ist kostenlos.

Update November 2016:

Youtube und die GEMA haben zum 1.11.2016 einen vorübergehenden Kompromiss geschlossen. Youtube zahlt an die durch die GEMA vertretenen Künstler einen prozentualen Beitrag an Erlösen, die durch Werbung erzielt wurde.  Beide Parteien konnten ihre Rechtsauffassungen aber nicht vollständig durchsetzen. Für den User bedeutet es aber zunächst, dass die Sperrtafel verschwunden ist, und das ist gut so. Die Einigung gilt allerdings nur bis April 2019.